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   FG München, 08.12.2005 - 14 K 2984/03   

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https://dejure.org/2005,25051
FG München, 08.12.2005 - 14 K 2984/03 (https://dejure.org/2005,25051)
FG München, Entscheidung vom 08.12.2005 - 14 K 2984/03 (https://dejure.org/2005,25051)
FG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 14 K 2984/03 (https://dejure.org/2005,25051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpachtete Verkaufsstellen eines Backwarenproduzenten; Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom; Rückwirkende Zurücknahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpachtete Verkaufsstellen eines Backwarenproduzenten - Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom - Rückwirkende Zurücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 387
  • ZfZ 2006, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.06.2005 - III R 47/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine

    Auszug aus FG München, 08.12.2005 - 14 K 2984/03
    Die Klägerin unterhält in den Vertriebsstellen somit auch keine Betriebsstätten in Form von Verkaufsstellen i.S.v. § 12 Satz 2 Nr. 6 AO (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.05 III R 47/03, BFH/NV 05, 2087).
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus FG München, 08.12.2005 - 14 K 2984/03
    Nur dieser kann die Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 StromStG erteilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2005 VII R 41/03, ZfZ 05, 168).
  • FG Hamburg, 05.10.2009 - 4 K 154/09

    Begriff "für eigene Zwecke" in § 10 StromStG - Zweck des § 16 Abs. 1 StromStV -

    Ein verpachteter Betrieb wird daher von der Rechtsprechung regelmäßig nur als Betriebsstätte des Pächters, nicht aber als Betriebsstätte des Verpächters angesehen (vgl. BFH, Urteil vom 13.06.2006, I R 84/05, juris; Urteil vom 30.06.2005, III R 47/03, juris; FG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2008, 4 V 34/08, juris; FG München, Urteil vom 08.12.2005, 14 K 2984/03, juris).

    Das erkennende Gericht hat bereits dargelegt, dass nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ein verpachteter Betrieb regelmäßig nur als Betriebsstätte des Pächters, nicht aber als Betriebsstätte des Verpächters anzusehen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13.06.2006, I R 84/05, juris; Urteil vom 30.06.2005, III R 47/03, juris; FG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2008, 4 V 34/08, juris; FG München, Urteil vom 08.12.2005, 14 K 2984/03, juris).

  • FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01

    Stromsteuerbegünstigung für von Kommissionären betriebene Bäckereifilialen -

    Insoweit sei der Fall vergleichbar mit dem, den das Finanzgericht München entschieden habe (Urteil vom 8. Dezember 2005, Az. 14 K 2984/03).
  • FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10

    Rechtliche Selbständigkeit eines Subunternehmers im Stromsteuerrecht -

    Denn soweit eine rechtliche Selbständigkeit in den bisher entschiedenen Fällen bejaht worden ist (vgl. für den Fall eines Kommissionärs i. S. d. § 383 HGB BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, a. a. O., und Urteil des Hessischen FG vom 31. Januar 2007 7 K 4492/01, n. v.; vgl. für den Fall von verpachteten Verkaufsstellen, in denen Personen im Rahmen einer selbständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit tätig sind BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 48/09 (nicht veröffentlicht) mit Anmerkung Rüsken, BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de/steuern , der einer rein formalen Betrachtungsweise kritisch gegenüber steht; vgl. zu Fällen, denen ein Pachtverhältnis zugrunde gelegen hat Urteile des FG Hamburg vom 6. Juni 2008 4 V 34/08, StEW 2008, 92, und vom 5. Oktober 2010 4 K 154/09, bisher n. v.; Urteil des FG München vom 8. Dezember 2005 14 K 2984/03, ZfZ 2006, 208), sind diese Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
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